Handelsrecht und gesellschaften
Der Fachbereich Handels- und Gesellschaftsrecht geht auf die Bedürfnisse der Unternehmer ein, was sowohl die Schaffung und Betreuung von Strukturen als auch die Ausarbeitung von vertraglichen Lösungen betrifft, die an die Herausforderungen der Geschäftswelt angepasst sind.
- Verträge, einschließlich der Formulierung und Verhandlung der unterschiedlichsten Vereinbarungen, wie Kauf- und Dienstleistungsverträge, Vertriebs- und Handelsverträge, Joint Ventures oder Assoziationsverträge.
- Fusionen und Übernahmen
- Unternehmensverbände
- Internationale Warenan- und verkäufe
- Strukturierte Finanzierung und Corporate Finance
- Konkursverfahren
- Rechtsgutachten
Was die Praxis des Gesellschaftsrechts betrifft, bietet die Kanzlei einen integralen Service, der u.a. folgende Bereiche umfasst:
- Gründung, Umwandung, Auflösung und Liquidation von jeder Art von Handelsgesellschaften
- Abfassung und Verhandlung von Gesellschafterbeschlüssen
- Abfassung von jeder Art von die Gesellschaft betreffenden Dokumenten, von Satzungen bis hin zu Berichten des Verwaltungsrats, Sitzungsprotokolle der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen und des Verwaltungsrats
- Vertretung von Minderheiten auf Hauptversammlungen
- Rechtsprüfungen (Due Diligence), die nicht nur Handelsrecht, sondern zusätzlich auch steuerrechtliche und verwaltungsrechtliche Aspekte berücksichtigen
Die Fachanwälte für Handelsrecht arbeiten mit den Spezialisten in Prozessrecht zusammen und ermöglichen auf diese Weise eine effiziente und rasche Verteidigung, die alle Bereiche des Zivilverfahrens deckt.